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Gefahrstoffwissen.de – Ein Portal der BG Chemie

In wenigen Schritten zu mehr Sicherheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

 

Das Portal ist branchenübergreifend angelegt. Vor allem Verantwortliche und  Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen können sich so über die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung und die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen informieren.

In drei interaktiven Lernprogrammen geht es um Basiswissen über Gefahrstoffe. Daneben liegt der Schwerpunkt auf 18 Modulen, die konkrete Handlungskompetenz vermitteln. Dabei werden auch Sinn und Zweck der Maßnahmen erläutert sowie ausgewählte Hilfen für die konkrete Umsetzung vorgestellt.

Anwender können den Zugriff auf jede Lern- und Umsetzungseinheit frei wählen. Sie können sich aber auch Schritt für Schritt durch das Programm führen lassen. Nach Programmstart wird ein Quick-Check durchgeführt: Die Beantwortung von wenigen Fragen dient der Einordnung des Unternehmens und der dort üblichen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Hinweis: Die Inhalte des Portals werden grundlegend derzeit überarbeitet!

Wenn Sie keine Lautsprecher haben, werden Ihnen einige Teile des Portals derzeit nicht zur Verfügung stehen. Sie sollten in diesem Fall in den Lernprogrammen des Basiswissens mit den Icons in der unteren Leiste den Sprechertext ein- und den Lautsprecher ausschalten.


 

Datenbank mit internationalen Grenzwerten

Grenzwerte aus europäischen Staaten, der EU und den USA.

Das IFA stellt eine Datenbank mit Grenzwerten aus europäischen Staaten und den USA sowie Grenzwerten der EU online zur Verfügung.
Sie finden diese Grenzwerte-Datenbank hier.


 

REACH und GHS betreffen alle

Neues Recht bringt tief greifende Änderungen

Seit mehreren Jahren beschäftigte sich die EU mit der Neuordnung des Chemikalienrechts unter der Bezeichnung REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals). Diese ist im Rahmen einer Verordnung 2007 umgesetzt worden. Hersteller und Importeure, Händler und Verwender von Stoffen, Zubereitungen und Produkten sind hiervon betroffen. Da REACH teilweise enge Fristen für gewisse Verpflichtungen vorsieht, sind Hersteller, Importeure und Händler gut beraten, sich umgehend mit REACH und den Auswirkungen auf das eigene Produktportfolio zu beschäftigen, sich Gedanken über daraus erwachsende Verpflichtungen und damit möglicherweise verbundene Kosten zu machen und auch über Alternativen zu Produkten nachzudenken.

GHS bringt im Rahmen der Globalisierung von Einstufung und Kennzeichnung ebenfalls erhebliche Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf den BG-Chemie-Seiten zu REACH und GHS.

 

 

 

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