QUICK-CHECK
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| Mit
dem QUICK-CHECK zu mehr Klarheit |
| Wissen
wo man steht bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen. |
| Bitte
beantworten Sie die folgenden Fragen.
Ihre Antworten geben Ihnen einen ersten
Eindruck über
die Notwendigkeit, sich mit dem Thema
Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen
auseinander zu setzen. |
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Frage:
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Eher
ja |
oder
nein |
| Kennen
Sie die gefährlichen Eigenschaften
der Stoffe in Ihrem Unternehmen? |
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| Gibt
es ein Dokument, aus dem hervorgeht,
welche Gefahrstoffe, wo eingesetzt
werden (Gefahrstoffverzeichnis)? |
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| Wurden
Ihre Mitarbeiter innerhalb der letzten
12 Monate zu Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen unterwiesen? |
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| Gibt
es klare Anweisungen, wie an den Arbeitsplätzen
mit Gefahrstoffen umzugehen ist (Betriebsanweisung)? |
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| Werden
auch Arbeitsverfahren erfasst,
bei denen Stäube,
Dämpfe oder Gase entstehen? |
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| Sind
Sie sich sicher, das alles zum Schutz
der Mitarbeiter getan wurde, um
sie vor den Gefahren bei Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen ausreichend zu
schützen
(Gefährdungsbeurteilung)? |
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Eingaben
löschen |
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Alle
Fragen wurden mit „eher ja“ beantwortet:
In Ihrem Unternehmen wurde bereits
viel getan, um Ihre Mitarbeiter vor
den Gefahren bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen zu schützen und
die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen.
Um auf der sicheren Seite zu sein,
empfehlen wir Ihnen anhand des Gefahrstoffverzeichnisses
zu prüfen, in welche Schutzstufe
die Gefahrstoffe jeweils fallen. Anschließend
können Sie sich die Checkliste
zu der entsprechenden Schutzstufe ausdrucken
und den Betriebsbereich, in dem diese
Gefahrstoffe verwendet werden oder
entstehen überprüfen. |
Alle
Fragen wurden unterschiedlich beantwortet:
In Ihrem Unternehmen wurde bereits
einiges getan, um die gesetzlichen Vorschriften
umzusetzen und Ihre Mitarbeiter vor den
Gefahren bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
zu schützen. Wir empfehlen Ihnen jedoch,
die bereits umgesetzten Maßnahmen
auf ihre Rechtsicherheit zu prüfen.
Beginnen Sie dazu mit dem Kapitel 5 „Informationsermittlung“ und
folgen Sie danach den einzelnen Kapiteln. |
Alle
Fragen wurden mit „eher nein“ beantwortet:
Es ist zu vermuten, dass die Maßnahmen
zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor den Gefahren
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nicht
ausreichend sind. Wir empfehlen Ihnen daher
zunächst, sich ein ausreichendes Grundlagenwissen
zu verschaffen und danach die Maßnahmen
Schritt für Schritt umzusetzen.
Da die Gefährdungsermittlung je nach
Art, Anzahl und Menge der eingesetzten Gefahrstoffe
einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten
Sie in Betriebsbereichen in denen Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen durchgeführt werden
oder in denen Gefahrstoffe entstehen (Stäube,
Dämpfe, Gase) direkt mit der Umsetzung
der Schutzstufe 1 beginnen. Diese enthält
alle Maßnahmen, die einen Mindest-
oder Basisschutz darstellen. |