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Weitere Maßnahmen
Was sonst noch zu beachten ist
Weitere Schutzmaßnahmen
Hier sind weitere Schutzmaßnahmen beschrieben, die im Bedarfsfall anzuwenden sind. Hierzu zählen:
Notfallmaßnahmen/Betriebsstörungen/Erste Hilfe
Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Verhaltenregeln beim Eintritt von Notfällen und Betriebsstörungen.
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
Nur informierte und motivierte Mitarbeiter sichern einen störungsfreien Betriebsablauf.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beschäftigungsbeschränkung
Bei welchen Gefahrstoffen und bei welchen konkreten Tätigkeiten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen oder anzubieten?
Fremdfirmenkoordination
Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen, wenn Mitarbeiter von Fremdfirmen in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen?
Herstellungs- und Verwendungsverbot
Bestimmte Gefahrstoffe dürfen entweder gar nicht oder nur unter besonderen Bedingungen hergestellt oder verwendet werden.
Behördenkontakte
Welche Informationen über Tätigkeiten oder Vorkommnisse mit Gefahrstoffen sind den zuständigen Behörden mitzuteilen?
Betriebsanweisungen erstellen
In Betriebsanweisungen werden alle wesentlichen Informationen und Verhaltensweisen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschrieben.
Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt enthält alle sicherheitsrelevanten Herstellerinformationen über den beschafften Gefahrstoff.
Haut- und Handschutz
Die Hände und die Haut müssen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besonders geschützt werden.
Atemschutz
Was ist zu tun, wenn die Atemluft über eine bestimmte Konzentration hinaus mit einem Gefahrstoff belastet ist?