Hier
sind weitere Schutzmaßnahmen
beschrieben, die im Bedarfsfall anzuwenden sind.
Hierzu zählen:
Notfallmaßnahmen/Betriebsstörungen/Erste Hilfe
Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Verhaltenregeln
beim Eintritt von Notfällen und Betriebsstörungen.
Unterrichtung
und Unterweisung der Beschäftigten
Nur informierte und motivierte Mitarbeiter sichern
einen störungsfreien Betriebsablauf.
Arbeitsmedizinische
Vorsorge und Beschäftigungsbeschränkung
Bei welchen Gefahrstoffen und bei welchen konkreten
Tätigkeiten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
zu veranlassen oder anzubieten?
Fremdfirmenkoordination
Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen, wenn
Mitarbeiter von Fremdfirmen in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen durchführen?
Herstellungs-
und Verwendungsverbot
Bestimmte Gefahrstoffe dürfen entweder gar nicht
oder nur unter besonderen Bedingungen hergestellt oder
verwendet werden.
Behördenkontakte
Welche Informationen über Tätigkeiten oder
Vorkommnisse mit Gefahrstoffen sind den zuständigen
Behörden mitzuteilen?
Betriebsanweisungen
erstellen
In Betriebsanweisungen werden alle wesentlichen Informationen
und Verhaltensweisen zu Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen beschrieben.
Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt enthält alle sicherheitsrelevanten
Herstellerinformationen über den beschafften Gefahrstoff.
Haut-
und Handschutz
Die Hände und die Haut müssen bei Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen besonders geschützt werden.
Atemschutz
Was ist zu tun, wenn die Atemluft über eine bestimmte
Konzentration hinaus mit einem Gefahrstoff belastet
ist?