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Schutzleitfäden
Von der Kennzeichnung zu Maßnahmen
Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept zu mehr Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Das Einfache Maßnahmenkonzept gibt Hinweise zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit gekennzeichneten Gefahrstoffen. Es unterstützt bei der Ermittlung der notwendigen Informationen, der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl der Maßnahmen.

Das Einfache Maßnahmenkonzept
Schutzleitfäden
"Modelllösungen für eine gute betriebliche Praxis bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Klein- und Mittelunternehmen der chemischen Industrie"
Als weitere Hilfestellung für die Umsetzung der Gefahrstoffverordung wurden Modelllösungen für die Gestaltung von regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entwickelt. Die nachfolgenden Schutzleitfäden beschreiben typische, im Alltag eines Betriebes wiederkehrende Arbeitsabläufe mit Gefahrstoffen, wie z.B. Abwiegen und Umfüllen.

Diese Schutzleitfäden und eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung nach dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" sollen dem Arbeitgeber eine Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert sein, damit er die Forderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen kann. Bevor die Schutzleitfäden eingesetzt werden empfehlen wir, die Anwendungshinweise zu lesen.

Weitere Informationen zum "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Anwendung von Schutzleitfäden
     
  Schutzleitfäden Reihe 100
(Maßnahmen der Schutzstufe 1)
100 Allgemeine Lüftung - Mindestanforderungen
101 Allgemeine Lagerung - Mindestanforderungen
     

Schutzleitfäden Reihe 200 (Maßnahmen der Schutzstufe 2)
200 Örtliche Absaugung (Punktabsaugung)
201 Abzugsschränke
204 Staubentnahme aus Abscheidesystem
206 Befüllen von Säcken
208 Entleeren von Säcken
210 Beschicken von Kesseln aus Säcken oder Kleingebinden
212 Befüllen von Fässern
213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe
214 Wiegen von Feststoffen
215 Mischen von Feststoffen mit anderen Feststoffen oder Flüssigkeiten
217 Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o.ä.
230 Herstellen von Pellets
 
Schutzleitfäden Reihe 300 (Maßnahmen der Schutzstufe 3)
300 Geschlossenes System
310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen
312 Umpumpen von Flüssigkeiten
 

Die vollständige Liste aller bislang veröffentlichten Schutzleitfäden finden Sie auf der Homepage der BG-Chemie: Schutzleitfäden.